| 1 | Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
 | a)Arten, Aufbau und Funktionen von Polstermöbeln und Matratzen unterscheidenb)Gestellkonstruktionen unterscheidenc)Funktionsmaße von Polstermöbeln und Matratzen ermitteln und Grundsätze der maßgerechten und ergonomischen Gestaltung anwendend)Skizzen, Fachzeichnungen, Schablonen und Materiallisten erstellen und anwendene)technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsanweisungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
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| 2 | Auswählen und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
 | a)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör, insbesondere textile Faserstoffe, Garne, Zwirne, textile Flächengebilde, Leder und Kunstleder, nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und einsetzenb)Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und einsetzenc)Werk- und Hilfsstoffe nach Herkunft und Herstellungsverfahren unterscheiden, Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen bei der Verarbeitung berücksichtigend)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör sortieren, auf Qualität, Schäden und Fehler prüfen sowie lagern und Lagerkriterien beachtene)Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe verarbeiten, Verbindungen herstellen, Teile montierenf)Klebstoffe nach Verwendungszweck unter Beachtung von Verarbeitungs- und Sicherheitsvorschriften einsetzen
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| g)Arten von Veredelungs- und Zurichtungsmaßnahmen unterscheiden und Auswirkungen bei der Weiterverarbeitung berücksichtigen
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| 3 | Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
 | a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einsetzenb)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen und warten, Wartungspläne berücksichtigenc)Maschinen und Anlagen einrichten, Funktionen prüfen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen und bedienend)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifene)Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzen
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| f)Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren, insbesondere an rechnergestützten Maschineng)vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und Austausch veranlassen
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| 4 | Zuschneiden und Nähen von Bezügen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
 | a)Zuschnittschablonen anfertigen und beschriften, Nähablauf festlegenb)Zuschnittschablonen unter Beachtung rationeller Einteilung, Lederqualität und Musterverlauf auflegen, Schnittkonturen markierenc)Bezugsmaterialien und Hilfsstoffe, insbesondere Vliesstoffe, zuschneiden, kontrollieren und kennzeichnend)Fehler beim Legen und Schneiden feststellen und ihre Folgen hinsichtlich der Weiterverarbeitung prüfene)Schnittteile zusammenstellen und zuordnen, Materialreste sortieren, lagern und umweltgerecht entsorgenf)Vorarbeiten, insbesondere Ketteln, Raffen und Steppen, ausführeng)Hand- und Maschinennähte unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten herstellen und kontrollieren, Grifftechniken anwendenh)Bezüge mit verschiedenen Nahtbildern, insbesondere Stepp-, Keder-, Kapp- und Ziernähte, anfertigen, Verschlüsse einarbeiten
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| i)Bezugsflächen, insbesondere mit Pfeifen, Rauten, Abnähern und Knopfbildern, aufteilen und gestalten
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| 5 | Vorpolstern und Konfektionieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
 | a)Polstertechniken unterscheiden und anwendenb)Gestelle für die Herstellung von Polstermöbeln vorbereitenc)Polstergrund und Unterfederungen auswählen, anbringen und aufbauend)Aufbau von Polster oder Matratze festlegen und vorbereitene)tragende und elastische Teile von Polstern herstellen und einsetzenf)Federungen mit Abdeckungen überspanneng)Polsterfüllstoffe, insbesondere Schaumstoffe und Vliesstoffe, auswählen und einsetzenh)Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster herstellen
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| i)Fasson aus vorgefertigten Formteilen, insbesondere aus Schaumstoffen und Kunststoffprofilen, herstellen, Flächengestaltung berücksichtigen
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| 6 | Auswählen und Montieren von Funktionselementen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
 | a)mechanische und elektrische Funktionselemente unterscheidenb)Beschläge für mechanische Funktionen, insbesondere für Sitz- und Liegepositionen, auswählen und einbauenc)elektrische und elektronische Komponenten, Antriebe und Steuerungen auswählen und einbauend)Funktionselemente prüfen und nach technischen Unterlagen montierene)Zusatzelemente unterscheiden und einbauenf)gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen für den Einbau von Funktions- und Zusatzelementen einhalten
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| 7 | Beziehen von Polsterteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
 | a)Bezugstechniken unterscheiden und anwendenb)Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster beziehenc)Bezugsmaterial am Gestell befestigen, insbesondere durch Nageln, Kleben und Klammern
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| d)Formteile beziehen oder Matratzenüberzug anbringen
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| 8 | Entwickeln und Anfertigen von Prototypen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
 | a)Skizzen und Modellbeschreibungen zur Herstellung von Prototypen auf Umsetzbarkeit prüfenb)Umsetzungsvorschläge unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, aktuellen Trends, Einsatz, Funktion, Flächengestaltung und Kundenanforderungen erarbeitenc)Prototypen anfertigen, Polster- und Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung von Material, Modell und Funktion anwendend)Prototypen analysieren, Modellfehler feststellen und dokumentieren, Möglichkeiten zur Fehlerbehebung und Modelloptimierung vorschlagene)Unterlagen für die Serienfertigung vorbereitenf)bei technischen Innovationen mitwirken, insbesondere Vorschläge einbringen
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| 9 | Endmontage und Qualitätskontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
 | a)optische Designelemente und Verzierungen, insbesondere Ziernägel, Knöpfe und Kordeln, auswählen und anbringenb)Polsterteile zu Polstermöbeln zusammenfügen
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| c)Zubehörteile, insbesondere Füße, Rollen und Beschläge, montierend)Produktkennzeichnungen, Gebrauchs- und Pflegeanleitungen zuordnen und anbringen, Bezugsmaterialien reinigene)Polstermöbel instand setzenf)Endkontrolle durchführen, insbesondere Funktionen und Qualität prüfen, Ergebnisse dokumentiereng)Polstermöbel lager- und versandfertig machen und verpacken, betriebliche Richtlinien einhalten
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