1 | Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
Arten, Aufbau und Funktionen von Polstermöbeln und Matratzen unterscheiden - b)
Gestellkonstruktionen unterscheiden - c)
Funktionsmaße von Polstermöbeln und Matratzen ermitteln und Grundsätze der maßgerechten und ergonomischen Gestaltung anwenden - d)
Skizzen, Fachzeichnungen, Schablonen und Materiallisten erstellen und anwenden - e)
technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsanweisungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
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2 | Auswählen und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör, insbesondere textile Faserstoffe, Garne, Zwirne, textile Flächengebilde, Leder und Kunstleder, nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und einsetzen - b)
Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und einsetzen - c)
Werk- und Hilfsstoffe nach Herkunft und Herstellungsverfahren unterscheiden, Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen bei der Verarbeitung berücksichtigen - d)
Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör sortieren, auf Qualität, Schäden und Fehler prüfen sowie lagern und Lagerkriterien beachten - e)
Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe verarbeiten, Verbindungen herstellen, Teile montieren - f)
Klebstoffe nach Verwendungszweck unter Beachtung von Verarbeitungs- und Sicherheitsvorschriften einsetzen
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- g)
Arten von Veredelungs- und Zurichtungsmaßnahmen unterscheiden und Auswirkungen bei der Weiterverarbeitung berücksichtigen
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3 | Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einsetzen - b)
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen und warten, Wartungspläne berücksichtigen - c)
Maschinen und Anlagen einrichten, Funktionen prüfen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen und bedienen - d)
Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen - e)
Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzen
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4 | |
- f)
Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren, insbesondere an rechnergestützten Maschinen - g)
vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und Austausch veranlassen
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4 | Zuschneiden und Nähen von Bezügen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
Zuschnittschablonen anfertigen und beschriften, Nähablauf festlegen - b)
Zuschnittschablonen unter Beachtung rationeller Einteilung, Lederqualität und Musterverlauf auflegen, Schnittkonturen markieren - c)
Bezugsmaterialien und Hilfsstoffe, insbesondere Vliesstoffe, zuschneiden, kontrollieren und kennzeichnen - d)
Fehler beim Legen und Schneiden feststellen und ihre Folgen hinsichtlich der Weiterverarbeitung prüfen - e)
Schnittteile zusammenstellen und zuordnen, Materialreste sortieren, lagern und umweltgerecht entsorgen - f)
Vorarbeiten, insbesondere Ketteln, Raffen und Steppen, ausführen - g)
Hand- und Maschinennähte unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten herstellen und kontrollieren, Grifftechniken anwenden - h)
Bezüge mit verschiedenen Nahtbildern, insbesondere Stepp-, Keder-, Kapp- und Ziernähte, anfertigen, Verschlüsse einarbeiten
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- i)
Bezugsflächen, insbesondere mit Pfeifen, Rauten, Abnähern und Knopfbildern, aufteilen und gestalten
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5 | Vorpolstern und Konfektionieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Polstertechniken unterscheiden und anwenden - b)
Gestelle für die Herstellung von Polstermöbeln vorbereiten - c)
Polstergrund und Unterfederungen auswählen, anbringen und aufbauen - d)
Aufbau von Polster oder Matratze festlegen und vorbereiten - e)
tragende und elastische Teile von Polstern herstellen und einsetzen - f)
Federungen mit Abdeckungen überspannen - g)
Polsterfüllstoffe, insbesondere Schaumstoffe und Vliesstoffe, auswählen und einsetzen - h)
Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster herstellen
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- i)
Fasson aus vorgefertigten Formteilen, insbesondere aus Schaumstoffen und Kunststoffprofilen, herstellen, Flächengestaltung berücksichtigen
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6 | Auswählen und Montieren von Funktionselementen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
mechanische und elektrische Funktionselemente unterscheiden - b)
Beschläge für mechanische Funktionen, insbesondere für Sitz- und Liegepositionen, auswählen und einbauen - c)
elektrische und elektronische Komponenten, Antriebe und Steuerungen auswählen und einbauen - d)
Funktionselemente prüfen und nach technischen Unterlagen montieren - e)
Zusatzelemente unterscheiden und einbauen - f)
gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen für den Einbau von Funktions- und Zusatzelementen einhalten
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7 | Beziehen von Polsterteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
Bezugstechniken unterscheiden und anwenden - b)
Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster beziehen - c)
Bezugsmaterial am Gestell befestigen, insbesondere durch Nageln, Kleben und Klammern
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- d)
Formteile beziehen oder Matratzenüberzug anbringen
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8 | Entwickeln und Anfertigen von Prototypen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
Skizzen und Modellbeschreibungen zur Herstellung von Prototypen auf Umsetzbarkeit prüfen - b)
Umsetzungsvorschläge unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, aktuellen Trends, Einsatz, Funktion, Flächengestaltung und Kundenanforderungen erarbeiten - c)
Prototypen anfertigen, Polster- und Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung von Material, Modell und Funktion anwenden - d)
Prototypen analysieren, Modellfehler feststellen und dokumentieren, Möglichkeiten zur Fehlerbehebung und Modelloptimierung vorschlagen - e)
Unterlagen für die Serienfertigung vorbereiten - f)
bei technischen Innovationen mitwirken, insbesondere Vorschläge einbringen
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9 | Endmontage und Qualitätskontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
optische Designelemente und Verzierungen, insbesondere Ziernägel, Knöpfe und Kordeln, auswählen und anbringen - b)
Polsterteile zu Polstermöbeln zusammenfügen
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- c)
Zubehörteile, insbesondere Füße, Rollen und Beschläge, montieren - d)
Produktkennzeichnungen, Gebrauchs- und Pflegeanleitungen zuordnen und anbringen, Bezugsmaterialien reinigen - e)
Polstermöbel instand setzen - f)
Endkontrolle durchführen, insbesondere Funktionen und Qualität prüfen, Ergebnisse dokumentieren - g)
Polstermöbel lager- und versandfertig machen und verpacken, betriebliche Richtlinien einhalten
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