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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet (Portalverordnung - PortalV)
§ 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.