(1) Die wesentlichen Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen des Versicherungsunternehmens im Berichtszeitraum sind im Prüfungsbericht darzustellen, wobei insbesondere zu berichten ist über
- 1.
Änderungen der Rechtsform und der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags,
- 2.
Änderungen der Kapitalverhältnisse und Gesellschafterverhältnisse,
- 3.
Änderungen der Geschäftsleitung sowie Änderungen ihrer personellen Zusammensetzung mit Angabe der jeweiligen Zuständigkeit der einzelnen Geschäftsleiter,
- 4.
Änderungen der Struktur des Versicherungsgeschäfts,
- 5.
Änderungen der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und, soweit wesentlich, auch zu anderen Unternehmen,
- 6.
die finanziellen Auswirkungen der Beziehungen zu verbundenen und anderen Unternehmen, wenn sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen,
- 7.
Änderungen im organisatorischen Aufbau des Versicherungsunternehmens sowie der unter Risikoaspekten bedeutsamen Ablauforganisation, wobei das aktuelle Organigramm dem Prüfungsbericht als Anlage beizufügen ist,
- 8.
wesentliche Änderungen in den IT-Systemen, wobei die entsprechenden IT-Projekte im Prüfungsbericht darzustellen sind,
- 9.
Änderungen der Zugehörigkeit des Unternehmens zu einem Finanzkonglomerat nach § 1 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes sowie Änderungen des übergeordneten Unternehmens eines Finanzkonglomerats nach § 12 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes,
- 10.
die Organisation des Rechnungswesens und
- 11.
die Ausgestaltung der Innenrevision.