Im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, das Unternehmen und seine Dienstleistungen beziehungsweise Produkte mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien präsentieren und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften ein Datenschutzsystem einführen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
- 1.
Möglichkeiten der Gestaltung und Optimierung von Webseiten aufzeigen und bewerten,
- 2.
Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Personalgewinnung, nutzen,
- 3.
ein betriebliches Datenschutzsystem für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien einführen und begleiten,
- 4.
Online-Geschäfte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Onlinerechts abwickeln.