Preise auf Grund von Selbstkosten können ermittelt werden
- a)
durch Vorkalkulationen als Selbstkostenfestpreise oder Selbstkostenrichtpreise,
- b)
durch Nachkalkulationen als Selbstkostenerstattungspreise,
- c)
durch Vorkalkulationen der Kosten einzelner und durch Nachkalkulationen der Kosten der übrigen Kalkulationsbereiche.