- a)
die genaue Bezeichnung des Kalkulationsgegenstands (Auftrag-, Stücklisten- und Zeichnungsnummer, Zeichnungsänderungsvermerk, Bau- oder Musternummer und dgl.),
- b)
das Lieferwerk und die Fertigungsabteilung,
- c)
die Bezugsmenge, auf die die Zahlenangaben der Kalkulation abgestellt sind (Stück, kg, m und dgl.),
- d)
der Tag des Abschlusses der Kalkulation,
- e)
die Liefermenge, für die insgesamt die Kalkulation maßgebend sein soll,
- f)
die Lieferbedingungen, soweit sie die Höhe des Selbstkostenpreises beeinflussen.