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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
§ 8 Ermittlung der Selbstkostenpreise

Werden Selbstkostenpreise (§§ 5 bis 7) vereinbart, so sind die als Anlage beigefügten Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten anzuwenden.