Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz I.
Für die Beamten der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:
1.
für den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und den Direktor bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Stellvertreter des Kurators):
der Bundesminister des Innern,
2.
für die übrigen Beamten der Stiftung:
der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator).