im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe
- I.
bei höchstens 13 000 Unternehmen mit zwei und mehr Betrieben
- 1.
die tätigen Personen,
- 2.
die Lohn- und Gehaltssummen,
- 3.
den Umsatz;
- II.
bei höchstens 68 000 Unternehmen
- 1.
die Investitionen,
- 2.
den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;
- III.
bei höchstens 24 000 Unternehmen
- 1.
die tätigen Personen,
- 2.
den Umsatz,
- 3.
die selbst erstellten Anlagen,
- 4.
die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres,
- 5.
den Material- und Wareneingang,
- 6.
die Kosten nach Kostenarten,
- 7.
die Umsatzsteuer,
- 8.
die Subventionen;
bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6 000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst;