bei höchstens 35 000 Unternehmen des Baugewerbes
- 1.
- die tätigen Personen, 
- 2.
- die Lohn- und Gehaltssummen, 
- 3.
- den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung, 
- 4.
- die Investitionen, 
- 5.
- den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;