ein Unternehmen die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt; folgende statistische Einheiten sind bei Erhebungen nach den §§ 6 und 6a Unternehmen gleichzustellen:
- a)
Einheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe),
- b)
kommunale Körperschaften,
- c)
Zweckverbände sowie
- d)
andere juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit;