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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)
§ 19
Begutachtung nach Bauausführung
Das in § 15 Absatz 2 bis 4 in Bezug genommene Konformitätsbewertungsverfahren ist nach Maßgabe des Anhangs V der Richtlinie 2013/53/EU durchzuführen.
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