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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV)
§ 1
Umfang der Erhebungen
Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über:
1.
die Prostitutionstätigkeit,
2.
das Prostitutionsgewerbe,
3.
Prostitutionsfahrzeuge und
4.
Prostitutionsveranstaltungen.
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