(1) In die Eheurkunde werden aufgenommen
- 1.
die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
- 2.
Ort und Tag der Geburt der Ehegatten,
- 3.
Ort und Tag der Eheschließung.
In dem Feld „Weitere Angaben aus dem Register“ sind anzugeben
- 1.
die Auflösung der Ehe,
- 2.
das Nichtbestehen der Ehe,
- 3.
die Nichtigerklärung der Ehe,
- 4.
die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten,
- 5.
die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
(2) In die Eheurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten aufgenommen.