- a)
die Herstellung von Arzneimitteln, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, und Tierarzneimitteln (Arzneimittel),
- b)
die Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln,
- c)
die Abgabe von Arzneimitteln auf Verschreibung einschließlich der erforderlichen Information und Beratung,
- d)
die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der Selbstmedikation einschließlich der erforderlichen Information und Beratung,
- e)
die Abgabe apothekenüblicher Waren einschließlich der erforderlichen Information und Beratung und die Erbringung apothekenüblicher Dienstleistungen,
- f)
die Mitwirkung an Maßnahmen, die die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern,
- g)
die Nutzung digitaler Technologien und die Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Leistungen,
- h)
die Mitwirkung an der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern sowie an der Durchführung von Maßnahmen zur Risikoabwehr,
- i)
die Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen und
- j)
die Mitwirkung an der Pflege und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems,