Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG) § 62Evaluierung
Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert frühestens nach acht Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die inhaltlichen Änderungen der Ausbildung und die Ausbildungsdauer.