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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Erlaubnis
zum Führen der Berufsbezeichnung
 
§  1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“
§  2Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§  3Rücknahme der Erlaubnis
§  4Widerruf der Erlaubnis
§  5Ruhen der Erlaubnis
 
Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse
 
§  6Berufsbild
§  7Befugnisse der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten
 
Abschnitt 3
Ausbildung
 
§  8Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§  9Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung
§ 10Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 11Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 12Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 13Anrechnung von Fehlzeiten
§ 14Staatliche Prüfung
§ 15Schulische Ausbildung
§ 16Mindestanforderungen an die Schulen
§ 17Praktische Ausbildung
 
Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis
während der praktischen Ausbildung
 
§ 18Ausbildungsvertrag
§ 19Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung
§ 20Pflichten der oder des Auszubildenden
§ 21Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung
§ 22Sachbezüge
§ 23Probezeit
§ 24Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 25Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 26Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 27Nichtigkeit von Vereinbarungen
 
Abschnitt 5
Anerkennung
im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
 
§ 28Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung
§ 29Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 30Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten
§ 31Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind
§ 32Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind
§ 33Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
§ 34Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation
§ 35Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen
§ 36Anpassungsmaßnahmen
§ 37Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 38Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 39Eignungsprüfung
§ 40Kenntnisprüfung
§ 41Anpassungslehrgang
 
Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung
 
§ 42Dienstleistungserbringung
§ 43Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 44Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 45Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
§ 46Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 47Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
§ 48Pflicht zur erneuten Meldung
§ 49Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat
 
Abschnitt 7
Zuständigkeiten
und Zusammenarbeit der Behörden
 
§ 50Zuständige Behörden
§ 51Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 52Warnmitteilung
§ 53Löschung einer Warnmitteilung
§ 54Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 55Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
 
Abschnitt 8
Verordnungsermächtigung
 
§ 56Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
 
Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften
 
§ 57Bußgeldvorschriften
 
Abschnitt 10
Übergangsvorschriften
 
§ 58Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen
§ 59Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 60Weiterführung einer begonnenen Ausbildung
§ 61Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens
 
Abschnitt 11
Evaluierung
 
§ 62Evaluierung