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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken (Qualität-VGR und WS-Gesetz - QVWSG)
§ 1 Aufgabe des Statistischen Bundesamtes

Das Statistische Bundesamt hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder und der Deutschen Bundesbank die Daten von multinationalen Unternehmensgruppen zu prüfen, um in seinem Zuständigkeitsbereich die Qualität in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und den Wirtschaftsstatistiken zu sichern.