Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV) § 3Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen
Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:
St =
Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,
Nt =
Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,
Tt 1,t 2 =
impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von t 1 bis t 2.