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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Rentenanpassungsgesetz 1988 (RAG 1988)
§ 5
Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1988 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
29.814 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
30.129 Deutsche Mark.
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