Zweites Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz - 2. RAG) § 10
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.