Drittes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz - 3. RAG) § 9
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.