Das Gesamtverzeichnis enthält zu den einzutragenden Personen und Berufsausübungsgesellschaften
- 1.
die in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern enthaltenen Angaben,
- 2.
die Angabe der Kammer, der sie angehören oder die sonst für sie zuständig ist,
- 3.
die von der Bundesrechtsanwaltskammer zusätzlich eingetragenen Angaben und
- 4.
die Sprachkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die die eingetragenen Personen selbst eingetragen haben.