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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz gegen übertragbare Geschlechtskrankheiten der Rinder (Rinder-Deckinfektionen-Verordnung)
§ 1 

Im Sinne dieser Verordnung sind Deckinfektionen des Rindes die durch den Deckakt oder die künstliche Besamung übertragbaren Geschlechtskrankheiten des Rindes.