Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1994 in Kraft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körperschaften aller Länder dem in Artikel 1 dieses Gesetzes genannten Staatsvertrag zugestimmt haben.