Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden § 2Weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg
Als weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg ist zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt:
Polizeipräsidium Land Brandenburg Behördenstab, Stabsbereich Einsatz- und Lagezentrum Kaiser-Friedrich-Straße 143 14469 Potsdam