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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2)
Verwendungsnachweis

(BGBl. I 2016, 2763 – 2764);
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote


Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel
für das Bundesland                    im Jahr:
 Übersendung bis 30.09. des Folgejahres
 Beträge in Euro
(Zu Ziffern 1 bis 7, 9, 10)
 
 BereichVeranschlagt im Landeshaushalt beiVerwendungszweck
Berichtsjahr
Vorjahr ISTVor-Vorjahr ISTAnteil Regionalisierungsmittel an Gesamt-
mitteln
in Prozent
SOLLIST
Kap./Tit.
 1Verfügbare Mittel Zuweisung nach § 5 RegG     
       
 Reste Vorjahr     
       
 verfügbare Mittel gesamt     
         
 2Leistungsbestellungen Bestellungen im SPNV/
Bestellerentgelte
     
 davon wettbewerblich vergeben1      
 davon nicht wettbewerblich vergeben1      
 davon Trassenentgelte     
 davon Stationsentgelte     
       
 Bestellungen im ÖPNV     
 davon wettbewerblich
vergeben
     
 davon nicht wettbewerblich vergeben     
         
 3Managementaufwand SPNV     
       
 ÖPNV     
         
 4Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV     
 Bauprojekte
ab 5 Millionen Euro2
     
 davon DB Netz AG     
 davon DB Station & Service AG     
 davon Sonstige     
       
 ÖPNV     
         
 5Investitionen in Fahrzeuge SPNV3      
 davon DB AG     
 davon NE-Bahnen     
       
 ÖPNV     
         
 6Tarifausgleiche Verbundförderung     
 Ausgleich Ausbildungsverkehre4      
 davon Schiene     
 davon Straße     
 Erstattung Fahrgeldausfälle aus Beförderung schwerbehinderter Menschen     
         
 7Sonstige
Ausgaben5
       
         
 8Sonstiges Bestellte Zugkilometer     
 Erbrachte Zugkilometer     
 Betriebene Streckenkilometer im SPNV     
       
 Übersicht Verkehrsverträge im SPNV6      
         
 9Summe Ausgaben     
       
10Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben7      
1
Jeweils unter Angabe der Anteile DB AG-Unternehmen und Wettbewerber.
2
Investitionen in Verkehrsanlagen müssen ab einem Volumen von 5 Millionen Euro in einer gesonderten Anlage näher beschrieben werden: Beschreibung der einzelnen Bauprojekte, Kosten/Zeitraum, erforderliche Rückstellungen.
3
Angaben zur Anzahl der Fahrzeuge und zum Zeitpunkt der Beschaffung sind erforderlich (ggf. in einer gesonderten Anlage).
4
Unter Angabe der Rechtsgrundlage (Bundes-/Landesrecht).
5
Angabe des Verwendungszwecks.
6
Die Übersicht der Verträge ist als gesonderte Anlage zu übersenden. Dabei sind Aussagen zur Laufzeit/Dauer des Vertrages zu treffen, zur geplanten Entwicklung der Zugkilometer, zur Entwicklung der Personenkilometerleistung, zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren und zu den Aufwendungen in Verkehrsverträgen für die Digitalisierung.
7
Angaben zur Höhe und geplanter Verwendung.