1 | Gestaltung von Produkten und Leistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | |
1.1 | Tourismusspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) | - a)
nach Deutschland hereinkommenden (Incoming Tourism) und aus Deutschland herausgehenden Tourismus (Outgoing Tourism) sowie Inlandstourismus (Domestic Tourism) unterscheiden - b)
Individual-, Veranstalter- und Geschäftsreisen unterscheiden - c)
Merkmale unterschiedlicher Reiseformen erarbeiten und zielgruppengerecht auswerten - d)
Bedeutung der touristischen Wertschöpfungskette erläutern und den eigenen Betrieb in diese einordnen
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1.2 | Destinationen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) | - a)
Informationen über geografische, klimatische und ökologische Gegebenheiten von Destinationen zusammenstellen und dabei politische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten berücksichtigen - b)
Destinationen zielgruppenorientiert prüfen und auswählen - c)
länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen und sicherheitsrelevante Gegebenheiten berücksichtigen - d)
Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen für unterschiedliche Destinationen zielgruppenorientiert auswählen - e)
über Aufgaben der Reiseleitung im Zielgebiet informieren - f)
Angebote von Leistungsträgern innerhalb des Zielgebietes berücksichtigen - g)
Krisenmanagementregeln beachten
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1.3 | Produkte und Leistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) | - a)
branchenspezifische Informations-, Produktions- und Buchungssysteme nutzen sowie Buchungen durchführen - b)
Informationen zu Preis- und Leistungsangeboten von Verkehrsträgern, Unterkunftsarten und sonstigen reiserelevanten Leistungen ermitteln und auswerten - c)
Kategorien der Leistungsträger zielgruppengerecht auswählen - d)
Dienstleistungs- und Servicequalität bei der Produkt- und Leistungserstellung berücksichtigen, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen - e)
Reiseunterlagen und -nachweise erstellen - f)
Umbuchungen, Rücknahmen, Stornierungen und Erstattungen durchführen
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1.4 | Eigenveranstaltungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) | - a)
Einzelleistungen zu einem touristischen Paket bündeln - b)
Einzelleistungen in der Destination recherchieren und beschaffen - c)
Kalkulationen durchführen und Preise unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Vorgaben gestalten - d)
individuelle Reisen ausarbeiten und deren Ablauf organisieren
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| | - e)
offene sowie geschlossene Gruppenreisen ausarbeiten und deren Ablauf organisieren - f)
Vorgang nach Durchführung der Reise abschließen; Kundenzufriedenheit abfragen und auswerten sowie Nachkalkulation durchführen
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1.5 | Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) | - a)
Produkte und Leistungen unter Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten prüfen und beurteilen - b)
Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in der Destination ermitteln und Reisenden erläutern - c)
Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung ermitteln und bei der Reisegestaltung berücksichtigen - d)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Ressourcenverwendung bei der Reiseorganisation berücksichtigen - e)
Reisende über branchenspezifische Umweltschutzmaßnahmen und Nachhaltigkeitsprogramme informieren
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2 | Touristisches Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | |
2.1 | Marktanalyse und Marketingmaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) | - a)
Ergebnisse der Marktbeobachtung und Marktanalysen für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen nutzen - b)
marktrelevante Informationen und Daten beschaffen, zur Entscheidungsfindung aufbereiten, präsentieren und vermitteln - c)
Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigen - d)
Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen
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2.2 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) | - a)
bei der Entwicklung und Umsetzung von Werbekonzepten mitwirken und diese für die Verkaufsförderung nutzen - b)
Werbemittel erstellen - c)
Werbeaktionen planen, kalkulieren und durchführen; zielgruppenspezifische Medien einsetzen - d)
Maßnahmen zur Kundenbindung entwickeln, umsetzen und Erfolg kontrollieren
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2.3 | Vertriebs- und Absatzkanäle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) | - a)
Vertriebs- und Absatzkanäle recherchieren, vergleichen und an der Zielgruppe ausrichten - b)
Medien sowie technische Möglichkeiten für eine zielgruppengerechte Ansprache und Kundenbindung recherchieren, nutzen und ihren Einsatz prüfen
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2.4 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.4) | - a)
an Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes zur Öffentlichkeitsarbeit mitwirken - b)
Daten und Informationen für die Erfolgskontrolle aufbereiten
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3 | Service und Qualität (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | |
3.1 | Serviceleistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | - a)
Bedeutung von Service für den betrieblichen Erfolg, die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung begründen und an der Entwicklung von Serviceleistungen mitwirken - b)
Serviceleistungen zur Unterstützung der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung als verkaufsfördernde Maßnahme anbieten
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3.2 | Qualitätssicherung im Service (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | - a)
betriebliche Prozesse zur Qualitätssicherung im Service mitgestalten und die zugehörigen Instrumente anwenden - b)
unterschiedliche Daten zur Qualitätsmessung aufbereiten, analysieren und Ergebnisse zielgerichtet anwenden - c)
Qualitätskontrolle kontinuierlich optimieren - d)
Kundenzufriedenheit prüfen und eigenes Verhalten anpassen
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4 | Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | |
4.1 | Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | - a)
Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen - b)
Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereiten - c)
eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert verhalten und kommunizieren - d)
Kunden über aktuelle Reisehinweise und -warnungen informieren
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4.2 | Beschwerdemanagement (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | - a)
Beschwerden und Reklamationen unterscheiden, rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden - b)
Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten - c)
Beschwerden und Reklamationen für eine kundenorientierte Geschäftspolitik nutzen
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4.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3) | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
fremdsprachige Informationen nutzen - c)
Auskünfte einholen und erteilen, auch in einer fremden Sprache - d)
situationsgerecht in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren
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5 | Rechtliche Grundlagen des Tourismus (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | |
5.1 | Vertragsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) | - a)
allgemeines Vertragsrecht anwenden - b)
Vertragsarten unterscheiden - c)
versicherungs- und haftungsrechtliche Regelungen berücksichtigen
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5.2 | Reise- und Beförderungsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) | - a)
Reiserecht aufgabenbezogen anwenden - b)
Beförderungs- und Beherbergungsbestimmungen beachten - c)
Passagierrechte unterschiedlicher Beförderungsarten berücksichtigen - d)
Rahmenbedingungen der Genehmigung zur Personenbeförderung erläutern
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6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | |
6.1 | Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1) | - a)
Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassen - b)
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungsgesellschaften prüfen - c)
Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abschließen - d)
Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
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6.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2) | - a)
Kosten erbrachter Leistungen ermitteln, erfassen und bewerten - b)
Kalkulationen durchführen - c)
Erlöse erbrachter Leistungen erfassen und bewerten - d)
an der Erfolgsrechnung mitwirken
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6.3 | Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3) | - a)
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden - b)
Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten - c)
betriebsübliche Kennzahlen ermitteln und auswerten sowie Konsequenzen für das Unternehmen aufzeigen
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6.4 | Unternehmerisches Handeln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4) | - a)
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischen Handelns aufzeigen - b)
rechtliche und finanzielle Bedingungen zur Führung eines Unternehmens erläutern, Rechtsformen unterscheiden
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