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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
§ 37 Bemessungsgrundlage

Die Virtuelle Automatensteuer bemisst sich nach dem geleisteten Spieleinsatz abzüglich der Virtuellen Automatensteuer. Der geleistete Spieleinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am virtuellen Automatenspiel nach § 36.