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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten (Reservistengesetz - ResG)
§ 6
Diensteid
Bei der Berufung in ein Reservewehrdienstverhältnis ist ein Diensteid nach § 9 Absatz 1 des Soldatengesetzes zu leisten.
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