(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2253)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
Benennung und Bewertung der fünf Qualifikationsschwerpunkte und des situationsbezogenen gastorientierten Fachgesprächs dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 3.
zum Prüfungsteil „Praktische Prüfung“
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
Benennung und Bewertung der ersten Situationsaufgabe (schriftlich und praktisch) und der zweiten Situationsaufgabe (praktisch und mündlich) dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten,
- 7.
Befreiungen nach § 8,
- 8.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 4.