- a)
Schiffsname des Fahrzeugs und bei Verbänden aller Fahrzeuge im Verband;
- b)
einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI), bei Seeschiffen IMO-Nummer des Fahrzeugs und bei Verbänden aller Fahrzeuge im Verband;
- c)
Art des Fahrzeugs oder Verbands und bei Verbänden Art aller Fahrzeuge gemäß der Nachricht nach Nummer 1;
- d)
Tragfähigkeit des Fahrzeugs und bei Verbänden aller Fahrzeuge im Verband;
- e)
Länge und Breite des Fahrzeugs und bei Verbänden Länge und Breite des Verbands und aller Fahrzeuge im Verband;
- f)
Vorhandensein eines LNG-Systems an Bord;
- g)
bei Fahrzeugen, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt:
- aa)
die UN-Nummer oder Nummer des Gefahrguts;
- bb)
die offizielle Benennung für die Beförderung des Gefahrguts;
- cc)
die Klasse, den Klassifizierungscode und gegebenenfalls die Verpackungsgruppe des Gefahrguts;
- dd)
die Gesamtmenge der gefährlichen Güter, für die diese Angaben gelten;
- ee)
die Anzahl blauer Lichter/blauer Kegel;
- h)
bei Fahrzeugen, die Güter an Bord haben, deren Beförderung nicht dem ADN unterliegt und die nicht in einem Container befördert werden: Art und Menge der Ladung;
- i)
Anzahl der an Bord befindlichen Container entsprechend ihrer Größe und ihres Beladungszustandes (beladen oder unbeladen) sowie jeweilige Stauplanposition und Typ der Container;
- j)
Containernummer der Gefahrgutcontainer;
- k)
Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen und sofern zutreffend Anzahl der Fahrgäste;
- l)
Standort, Fahrtrichtung;
- m)
Tiefgang (nur auf besondere Aufforderung);
- n)
Fahrtroute mit Angabe von Start- und Zielhafen;
- o)
Beladehafen;
- p)
Entladehafen.