Die Empfehlung legt Mindestanforderungen fest, die gewährleisten, dass das Fahrzeug
- a)
die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt und
- b)
über ein den anderen auf dem Rhein verkehrenden Fahrzeugen gleichwertiges Sicherheitsniveau verfügt.
Die zuständige Behörde kann ihre Erlaubnis mit zusätzlichen Anforderungen versehen.