Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung III.
Diese Anordnung ist für das Robert Koch-Institut mit Wirkung vom 1. September 2005 anzuwenden.