der durch Resolution 955 (1994) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 8. November 1994 eingesetzte Internationale Strafgerichtshof
- a)
zur Verfolgung von Personen, die für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind, welche zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 im Hoheitsgebiet Ruandas begangen wurden, und
- b)
zur Verfolgung von ruandischen Staatsangehörigen, die für Völkermord und andere derartige Verstöße verantwortlich sind, welche zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten Ruandas begangen wurden,
einschließlich seiner Kammern, seiner Anklagebehörde und der Angehörigen des Gerichts und der Anklagebehörde, sowie