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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 5. März 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung
Art 1 

Dem in Bonn am 5. März 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.