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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Durchführung des § 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
§ 12
Die Vorschriften dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 1. August 1951 in Kraft.
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