Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2019 an
- 1.
für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 374 Euro und 1 491 Euro monatlich,
- 2.
für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 354 Euro und 1 423 Euro.