Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unbeschadet von § 7
- 1.
das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
- 2.
die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und
- 3.
die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.