Erster Abschnitt |
| Allgemeine Vorschriften |
§ 1 | Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes |
§ 2 | Betroffener Personenkreis |
§ 3 | Zuständigkeit |
§ 3a | Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte |
§ 4 | Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik |
§ 5 | Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse |
§ 6 | Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person |
Zweiter Abschnitt |
| Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen |
§ 7 | Arten der Sicherheitsüberprüfung |
§ 8 | Einfache Sicherheitsüberprüfung |
§ 9 | Erweiterte Sicherheitsüberprüfung |
§ 10 | Erweitere Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen |
§ 11 | Datenerhebung |
§ 12 | Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum |
Dritter Abschnitt |
| Verfahren |
§ 13 | Sicherheitserklärung |
§ 14 | Abschluß der Sicherheitsüberprüfung |
§ 15 | Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit |
§ 15a | Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle |
§ 16 | Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung |
§ 17 | Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung |
Vierter Abschnitt |
| Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung |
§ 18 | Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte |
§ 19 | Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen |
§ 20 | Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien |
§ 21 | Übermittlung und Zweckbindung |
§ 22 | Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 23 | Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten |
Fünfter Abschnitt |
| Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich |
§ 24 | Anwendungsbereich |
§ 25 | Zuständigkeit |
§ 26 | Sicherheitserklärung |
§ 27 | Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse |
§ 28 | Aktualisierung |
§ 29 | Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse |
§ 30 | Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle |
§ 31 | Datenverarbeitung in automatisierten Dateien |
Sechster Abschnitt |
| Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften |
§ 32 | Reisebeschränkungen |
§ 33 | Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen |
§ 34 | Verordnungsermächtigung |
§ 35 | Allgemeine Verwaltungsvorschriften |
§ 36 | Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes |
§ 36a | Unabhängige Datenschutzkontrolle |
§ 37 | Strafvorschriften |
§ 38 | Übergangsregelung |
§ 39 | Inkrafttreten |