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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten* (Saatgutverordnung)
Anlage 3b (zu § 20a)
Besondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2546 - 2547;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1.
Befall mit Bakterien und Viruskrankheiten (entsprechend Anhang V Teil E der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072)
1.1
Das Saatgut wurde in Gebieten erzeugt, die frei von den in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Pflanzenkrankheiten sind, oder
1.2
bei Besichtigungen der Vermehrungsbestände wurde kein Befall mit den in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Pflanzenkrankheiten gefunden oder
1.3
bei Untersuchung einer durch den Probenehmer oder unter seiner Aufsicht gezogenen Saatgutprobe wurde kein Befall mit den in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Pflanzenkrankheiten festgestellt:

PflanzenartBakterien- und Viruskrankheiten
Capsicum annuum L.Xanthomonas euvesicatoria Jones et al.
 Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al.
 Xanthomonas perforans Jones et al.
 Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al.
 Potato spindle tuber viroid
Phaseolus vulgaris L.Xanthomonas axonopodis pv. phaseoli (Smith) Vauterin et al.
 Xanthomonas fuscans subsp. fuscans Schaad et al.
Solanum lycopersicum L.Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al.
 Xanthomonas euvesicatoria Jones et al.
 Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al.
 Xanthomonas perforans Jones et al.
 Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al.
 Pepino mosaic virus
 Potato spindle tuber viroid
1.4
Anstelle der in den Nummern 1.1 bis 1.3 genannten Anforderungen gelten für den Befall von Saatgut von Capsicum annuum L. und Solanum lycopersicum L. mit Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) die folgenden Anforderungen:
1.4.1
Das Saatgut stammt aus einem Land, das von seiner nationalen Pflanzenschutzorganisation nach den internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von ToBRFV befunden wurde, oder
1.4.2
bei Untersuchung einer durch den Probenehmer oder unter seiner Aufsicht gezogenen Saatgutprobe mit geeigneten molekularen Methoden wurde kein Befall mit ToBRFV festgestellt oder
1.4.3
im Fall einer Saatgutpartie, die von bis zu 30 Mutterpflanzen stammt, wurden die Samen oder die Mutterpflanze dieser Samen durch die zuständige Behörde anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten molekularen Methoden getestet und dabei als frei von ToBRFV befunden.
1.4.4
Die Anforderungen nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.3 gelten nicht für Saatgut von Capsicum annuum L., das zu einer Sorte gehört, die bekanntermaßen gegen ToBRFV resistent ist.
1.5
Das Saatgut von Solanum lycopersicum L. wurde mittels geeigneter Methoden (zum Beispiel Extraktion durch Säure) gewonnen.
2.
Befall mit Insekten (entsprechend Anhang V Teil E der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072)
Bei der visuellen Kontrolle einer repräsentativen Saatgutprobe wurden keine der in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Insekten gefunden:

PflanzenartInsekten
Phaseolus coccineus L.Acanthoscelides obtectus (Say)
Phaseolus vulgaris L.Acanthoscelides obtectus (Say)
Pisum sativum L.Bruchus pisorum (L.)
Vicia faba L.Bruchus rufimanus L.
3.
Befall mit Nematoden (entsprechend Anhang V Teil E der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072)
3.1
Bei Besichtigungen der Vermehrungsbestände wurde kein Befall mit den in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Nematoden gefunden oder
3.2
das Saatgut wurde nach Laboruntersuchung als frei befunden oder
3.3
das Saatgut wurde einer geeigneten Behandlung unterzogen und nach Laboruntersuchung als frei befunden.

PflanzenartNematoden
Allium cepa L.Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev
Allium porrum L.Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev