Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Saatgutverkehrsgesetz * (SaatG)
§ 58 Ausschluss der Berufung

Hat im Vorverfahren der Widerspruchsausschuss entschieden, so ist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes ausgeschlossen.