Verordnung über die Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern (Sanitätsdienstvergütungsverordnung - SanDVergV) § 5Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung
Je Stunde der Gesamtzeit erhalten Vollzeitbeschäftigte