Tätigkeiten, in denen die Kontinuität des Dienstes gewährleistet sein muss, insbesondere in folgenden Bereichen:
- a)
Grund- und Basisausbildung,
- b)
Dienstposten- und Laufbahnausbildung,
- c)
eintägige Ausbildungs- und Übungsvorhaben im Rahmen der Einsatzausbildung,
- d)
militärische Flugsicherung,
- e)
Pflege- oder Behandlungsdienste in kurativen Sanitätseinrichtungen und im Rahmen von Rettungsdiensten,
- f)
Betrieb von Flughäfen oder Häfen, einschließlich Brandabwehr,
- g)
eintägige Seefahrten seegehender Einheiten der Marine,
- h)
Durchführung von Langstreckenflügen durch Luftfahrzeugbesatzungen und
- i)
Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen mit erheblichem Öffentlichkeitsinteresse.