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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV)
§ 8 Dienstfreie Tage

Samstag, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Aus dienstlichen Gründen kann an diesen Tagen, an Sonntagen und an gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst befohlen oder angeordnet werden.