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Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Kontrolle der Gründung
§ 3 Eintragung
§ 4 Zulassung investierender Mitglieder
Abschnitt 2
Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Verschmelzung
§ 5 Bekanntmachung
§ 6 Verschmelzungsprüfer
§ 7 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
§ 8 Ausschlagung durch einzelne Mitglieder
§ 9 Gläubigerschutz bei Verschmelzung
Abschnitt 3
Sitz und Sitzverlegung
§ 10 Auseinanderfallen von Sitzstaat und Hauptverwaltung
§ 11 Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; Negativerklärung
Abschnitt 4
Aufbau der Europäischen Genossenschaft
Unterabschnitt 1
Dualistisches System
§ 12 Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans
§ 13 Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
§ 14 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
§ 15 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
§ 16 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
Unterabschnitt 2
Monistisches System
§ 17 Anmeldung und Eintragung
§ 18 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
§ 19 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Verwaltungsrats
§ 20 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
§ 21 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
§ 22 Geschäftsführende Direktoren
§ 23 Vertretung
§ 24 (weggefallen)
§ 25 Angaben auf Geschäftsbriefen
§ 26 Anmeldung von Änderungen
§ 27 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
Unterabschnitt 3
Generalversammlung
§ 28 Einberufung durch Prüfungsverband
§ 29 Mehrstimmrechte
§ 30 Stimmrechte investierender Mitglieder
§ 31 Sektor- und Sektionsversammlungen
Abschnitt 5
Jahresabschluss und Lagebericht
§ 32 Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts
§ 33 Offenlegung
§ 34 Prüfung
Abschnitt 6
Zuständigkeits-, Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 35 Zuständigkeiten
§ 36 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen
§ 37 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
§ 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
§ 39 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
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