Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Rechtsvorschriften und Normen,
- 6.
Kommunikation und Information,
- 7.
Planen von Arbeitsabläufen,
- 8.
Bedienen und Warten von Betriebsmitteln,
- 9.
Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen,
- 10.
Umgang mit und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
- 11.
Sichern des Arbeitsbereiches,
- 12.
Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
- 13.
Planen und Durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
- 14.
Kundenberatung,
- 15.
Qualitätssichernde Maßnahmen.