Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger (Schadenersatzvorauszahlungsgesetz) § 1Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.