Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) § 17Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich der Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.